So könnte Care- und Casemanagement im Gesetz verankert werden

Im Projekt RubiN beschäftigen wir uns seit Jahren mit der Frage, wie Risikopatienten im Alter über 70 Jahren eine individuelle Begleitung und geeignete Versorgungsangebote zuteilwerden können. Seit dem Start des Projekts konnten wir einen guten Überblick darüber gewinnen, wie Care- und Casemanagement regional qualitativ hochwertig aufgebaut und umgesetzt werden muss. Auch den Aufwand, der dadurch entsteht, können wir konkret beziffern.

Diese Erkenntnisse wollen wir jetzt verstärkt dafür einsetzen, um für eine Fortführung und bundesweite Ausweitung des Care- und Casemanagements zu werben. Denn für RubiN tickt die Uhr. Ende 2020 läuft die Förderung aus dem Innovationsfonds für den Einsatz von Care- und Casemanagerinnen aus – mit ernsten Konsequenzen für die betreuten Risikopatienten, die plötzlich ohne professionelle Hilfestellungen dastehen. Außerdem möchten wir, dass Patienten, die wegen einer oder mehrerer Erkrankungen Hilfebedarf haben überall begleitet werden und nicht nur in einzelnen Modellprojekten. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass ein Leistungsanspruch auf das Care- und Casemanagement in der Gesetzgebung verankert wird.

Eine erste Grundlage dafür ist unser Positionspapier, das mittlerweile von mehr als 25 Projekten und Organisationen unterstützt wird. Darin forderten wir bereits2019 einen gesetzlichen Anspruch auf Care- und Casemanagement. Auf der Basis dieses Konzepts haben wir nun in Abstimmung mit der Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe einen Vorschlag für einen Gesetzestext ausgearbeitet.

Der Vorschlag wurde bereits an verschiedenen Stellen auf Länder- und Bundesebene eingereicht. Wir sind beeindruckt von dem großen Interesse an diesem Thema! Unser Vorschlag wird aktuell von mehreren politischen Akteuren ernsthaft geprüft.

Für die kommenden Wochen und Monate hoffen wir jetzt auf einen verstärkten Austausch über eine mögliche Einführung des Care- und Casemanagements. Gerade unter Pandemiebedingungen erscheint es uns sehr dringlich, die Anwaltschaft besonders der alleinlebenden alten Menschen in Deutschland zu übernehmen und die Diskussion über strukturierte und verlässliche Hilfen mit unserem Vorschlag zu beleben. Denn in Zeiten der Not ist der Bedarf nach Menschlichkeit groß.